Diese Frage bewegt immer wieder unsere Kunden und ist zunehmend mit Unsicherheiten verbunden, da das Softwareportfolio wächst und externe Mitarbeiter in der Regel ein ganzes Set an Produkten nutzen.

Auf diese Frage gibt es jedoch keine pauschale Antwort, es kommt auf das jeweilige Produkt und dessen Nutzungsbedingungen an. Es ist also eine Einzelfallprüfung. Hierbei sollte neben der Abprüfung der Standardkritieren Ihrer Checkliste zur Überprüfung der Nutzungsbedingung ein besonderes Augenmerk auf die Definition von “externen Mitarbeitern” gelegt werden, da diese zwischen Herstellen abweichen kann.

Hersteller definieren die Antwort auf diese Frage unterschiedlich und reichen von “für externe User gibt es gesonderte Lizenzmodelle” über “unter gewissen Rahmenbedingungen dürfen Sie…” bis hin zu klaren Verboten der Nutzung. Aber: Auch möglich sind Lizenzmodelle, in denen externe User ihre bestehenden Lizenzen sozusagen “mitbringen” dürfen, da in der Regel eine natürliche Person jeweils nur einmal lizenziert werden muss, unabhängig von wem.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen hier eine standardisierte Prüfung der Nutzungsbedingungen und im Zweifel eine Klärung dieses Sachverhalts mit dem Hersteller vor Abschluss der Verträge, um Ihr Nutzungsszenario wirtschaftlich zu gestalten.

 

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Redakteur: Marcus Schneider, Head of Consulting  | CCP Software GmbH
Datum: 09|2020