Microsoft als Partner mit Kunden in der ganzen Welt und unterschiedlichsten Juristriktionen verstand es von Beginn an seine Vertragswerke ebenso umfangreich wie komplex zu gestalten. Dieses Verhalten wurde stetig von Kunden und Partnern kritisiert und erforderte eine Modernisierung auf unterster Ebene. In 2019 hat Microsoft das universell gültige Customer Agreement(MCA) ins Leben gerufen.

Die Vision dabei ist, dass der Kunde nur noch 1 Vertrag mit Microsoft abschließt, der es erlaubt, auch über unterschiedliche Vertriebswege Microsoft Lizenzen zu beschaffen. Diese Vertriebswege sind die Beschaffung:

  1. Über einen Partner
  2. Als Self-service über den Microsoft Store
  3. Über einen Microsoft Vertriebsmitarbeiter

Bis diese Vision Wirklichkeit wird, müssen die bestehenden Vertragsformen schrittweise in die neue MCI-Welt überführt werden. Den Anfang hat dabei das Cloud Solution Provider Programm (CSP) gemacht.

Basis des CSP-Vertrags ist dabei das Cloud Agreement. Parallel dazu gibt es seit 2019 das MCA. Diese Parallelität hat mit Wirkung vom 01.2.2021 geendet, mit dem Ergebnis, dass nur noch das für Neukunden MCA verfügbar ist. Auch Verlängerungen oder sonstige Neubuchungen erfordern das MCA

In einem nächsten Schritt wurde an Hand an den Open License Vertrag angelegt.

Mit der Aufnahme von on-premise  Produkten in den CSP-Vertrag Ende 2020/ Anfang 2021, hat Microsoft  nun die Möglichkeit, den Open License Vertrag abzukündigen. Dieser ist ab dem 01.01.2022 zur Neuzeichnung nicht mehr verfügbar.

Das MCA ist dabei frei zugänglich unter: https://www.microsoft.com/licensing/docs/customeragreement
Darin ist auch ein Kapitel über die Einhaltung des Vertrags enthalten. Das Kapitel nennt sich „Nachprüfung der Vertragserfüllung“.

Der Kunde verpflichtet sich dabei:

  1. Aufzeichnungen über Lizenzen, Abonnements und deren Zuweisung zu führen
  2. Einem Audit durch einen unabhängigen Prüfer zuzustimmen
  3. Bei einer Unterdeckung von mehr als 5 % in einem Audit, muss der Kunden die fehlenden Lizenzen zu 125 % des Listenpreises und zusätzlich die Kosten des Audits bezahlen

Im Vergleich zu früheren Verpflichtungserklärungen aus MBSA-Verträgen stellt man fest, dass Beschreibung der Verpflichtungen stark gekürzt wurde, der Grundtenor bleibt aber dennoch erhalten. Einziger gravierender Unterschied ist der Wegfall des Rechts, bei einer ausreichenden Lizenzierung, mindestens 1 Jahr vor einem weiteren Audit geschützt zu sein. Das heißt der Microsoft Kunde muss zukünftig öfter damit rechnen, seine Lizenzen verifizieren zu lassen.

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Redakteur: Wolfgang Schlegelmilch, Consultant | CCP Software GmbH
Datum: 03|2021